Tobias Schwarz macht’s öffentlich: Der Bayerische Rundfunk startet im Herbst wieder seine Reihe “SpaceNight” – aber nach einer Umgestaltung des Konzepts. Dass ein Kernstück des Re-Launchs die durchgängige Verwendung von Musik unter Creative-Commons-Lizenzen ist, freut mich und die Netaudio-Szene natürlich insbesondere. Gemeinsam mit anderen Kollegen der C3S (Cultural Commons Collecting Society) hatte ich – wie wohl so ziemlich jeder, der CC-Musik auch nur ein wenig kennt – genau diesen Schritt als naheliegende Alternative vorgeschlagen (Facebook Link). Explizit formuliert hat es Christian Grasse in seinem öffentlichen Brief [link broken, 2016-03-27] an den zuständigen Redakteur Werner Reuß des Bayrischen Rundfunks.

Ebenso wie Christian würde ich persönlich (mit Background im Media Asset Management für Rundfunk), aber auch die C3S gerne ihren Teil beisteuern, um das Projekt “SpaceNight” wieder in die Umlaufbahn zu bekommen. Es stellt sich beispielsweise die Frage, wie der Arbeitslauf innerhalb der Sendeproduktion aussehen könnte – vor Zulassung der Cultural Commons Collecting Society… und danach. Hier meine Gedanken dazu.

[Update:] Mittlerweile hat Tobias Schwarz eine sehr schöne Übersicht zum Geschehen nachgelegt.

“SpaceNight” als Case Study

Die “SpaceNight” kann eine Fallstudie dafür sein, wie das Zusammenspiel zwischen der C3S und Fernsehproduktionen auf der anderen Seite funktionieren wird. Wie könnte der Ablauf aussehen? Ich beschränke mich hier auf den reinen Audio-Anteil der Produktion und versuche, nicht zu sehr ins Detail zu gehen. Im Verlauf des Artikels unterscheide ich den Ablauf, wie er mit der C3S sein könnte, und wie sich das Fehlen derzeit überbrücken lässt.

Vorweg genommen, ist der Arbeitsablauf grob in folgende Abschnitte einzuteilen:

  1. Arbeit mit und in der Netaudio-Community
  2. Vorauswahl geeigneter Inhalte
  3. Verwaltung & Koordinierung von Inhalt, Metadaten und Lizenzierung
  4. redaktionelle Bearbeitung durch den Bayrischen Rundfunk
  5. Lizenzierung & Sendeproduktion
  6. Ausstrahlung
  7. zusätzliche Verwendung oder “Recycling” der Musik (Sampler, Mixtapes)

Für die C3S besonders interessant sind dabei die Schritte 2), 3) und 5). Punkt 7) ist innerhalb der Vertragsbedingungen zu berücksichtigen.

Wen braucht das Projekt?

Um Komplexität und Produktionskosten gering zu halten, muss die Anzahl beteiligter Partner stark eingeschränkt sein. Womit wir bei heutigen Verhältnissen bereits an die Grenzen von Creative Commons stoßen: Der Sender kann nicht den Aufwand leisten, mit allen involvierten Urhebern individuell zu verhandeln.

Ein erfolgreicher Neustart der Sendung mit CC-Audio setzt gleichzeitig voraus, dass Konzepte und Grundgedanken der Creative-Commons-Bewegung ebenfalls integriert und transportiert werden. Sicher, neben dem Sender braucht es Kuratoren des Audio-Materials und eine organisatorische Rolle zur Koordination der externen Arbeitsabläufe und der Lizenzierung. Zentral für die Funktionsweise sind aber eine starke und aktive Community sowie insbesondere die Einbindung der Künstler und Urheber.

Mit C3S: Die C3S kann an die Stelle des externen Koordinators treten – wie jede andere Verwertungsgesellschaft. Rechtliche Unsicherheiten werden vermieden, Metadaten können problemlos importiert werden und die vertragliche Seite sowie Lizenzabrechnung erfolgt ebenfalls über die C3S. Befinden sich dennoch Tracks aus dem Portfolio anderer VGs (Verwertungsgesellschaften) in der Abrechnung, werden diese zur Bearbeitung an die zuständige VG weitergegeben.

Community

Der Ablauf der Sendeproduktion beginnt in der Community. In Interaktion mit Hörern, Künstlern und den Prosumern können netzaktive Moderatoren geeignete Musik nicht nur finden. Gleichzeitig können sie speziell für den Zweck geeignete Neukompositionen, Remixes oder Mashups anregen. Das ist der Nährboden – und praktischerweise stärkt dies gleichzeitig die Zuschauerbasis. Folgerichtig werden Social-Media-Profile benötigt, sowie ein musikspezifischer Blog, der weniger statisch angelegt ist als eine Website. Der Blog kann u.a. dazu genutzt werden, auch nicht ausgewählte Musik vorzustellen oder verwandte Themen zu besprechen.

Quellen und Werke sollten zentral zusammengestellt werden. Eine schöne Anleitung dazu liefert Christian Grasse selbst in seinem neuen Blog-Post [link broken, 2016-03-31].

Mit C3S: Ohne Änderung – mit der Ausnahme, dass die Community durch die C3S gestärkt wird. Die C3S als der eine Ansprechpartner kann Projekte wie die SpaceNight oder einen Audio-Pool einer breiteren Basis vorstellen.

Bewerbung

Trotzdem, existiert die Musik, fehlt dennoch der Schritt hin zum Kurator. Es braucht eine Bewerbung oder zumindest der Eintrag in den Katalog. Der Eintrag setzt technisch ein Online-Formular, die Administration der Metadaten und ein Upload- & Player-Tool voraus – und juristisch sollten bereits die ersten Vorbedingungen und Fragen zu Leistungsschutzrecht und Lizenzierung geklärt werden.

Zur Auswahl der geeigneten Musik ist eine Prelistening-Funktion unumgänglich. Neben der Qualität der Komposition müssen auch Produktionsqualität und die Qualität der musikalischen Umsetzung geprüft werden. Immerhin soll das Werk Teil einer professionellen Produktion werden.

Wenig sinnvoll ist es, bei der Bewerbung verschiedenste Quellen angeben zu können. Das gesamte Material aller sich bewerbenden Artists muss auf einer Plattform vorliegen. Einerseits vereinfacht das die Administration; andererseits wird der Fall eintreten, dass bei einer späteren Verwendung kurzfristig noch auf das zunächst nicht ausgewählte Material zurückgegriffen wird – dann sind Splitterlösungen nicht praktikabel.

Ein wichtiger Punkt, der für eine einzige Plattform spricht: Setzt man voraus, dass dieser Teil projektunabhängig ist, können auch andere Lizenznehmer für das angenehm vorsortierte Material Interesse zeigen und als (kommerzielle) Kunden gewonnen werden. Dagegen spricht, dass das Projekt dann nicht offen ist. So oder so – der Nachteil liegt immer auf einer Seite: Entweder KünstlerInnen müssen eine Upload-Site nutzen, oder Kurator und Redakteur müssen Site-Hopping betreiben.

Mit C3S: Der Musik-Pool, d.h. die Audio-Files können von der C3S als Verwertungsgesellschaft natürlich nicht angeboten werden – KünstlerInnen-Marketing & kommerzielle Angebote sind nicht vereinbar mit einer Verwertungsgesellschaft. Das Online-Formular kann jedoch stark gestrafft werden, da die C3S einen direkten Import der Metadaten vorsieht. Die größte Vereinfachung betrifft die angesprochenen lizenzrechtlichen Fragen, die durch den direkten Bezug der Lizenz von der C3S geklärt sind.

Vertrag & Lizenzgebühren

Warum eine Vorabklärung rechtlicher Grundlagen bereits beim Eintrag in den Katalog bzw. bei der Bewerbung? Die eigentliche Produktion wird häufig unter Zeitdruck erfolgen. Alle Unsicherheiten müssen daher so früh wie möglich geklärt werden. Entscheidet sich der Sender für einen Einsatz, evtl. als Ersatz für ein anderes Werk, dann muss es rasch gehen können. Im Tagesgeschäft verfügt der Redakteur über keinen ausreichenden Spielraum zur Ermittlung oder Klärung lizenzrechtlicher Details.

Mit C3S: Der (Vor-)Vertrag innerhalb eines solchen Projekts muss derart gestaltet sein, dass verschiedene CC-Lizenzen möglich sind. Ebenso sollte eine individuelle Einschränkung des Verwendungskontexts vorgesehen sein. Es sind u.a. Fragen der teilweisen Verwendung (d.h. nur ein Segment wird genutzt), der Wiederverwendung (Wiederholung), der zeitlich begrenzten Verwendung und der Ausstrahlung durch fremde Sender zu bedenken.

Kuratierung & Audio-Pool

Ziel der Kuratierung ist der Aufbau des Audio-Pools, der exakt zum Thema der Sendung passt. Die Auswahl erfolgt daher auch Genre-bezogen. Zu beachten ist, dass trotz der Genre-Einschränkung weitere Suchoptionen und Filter notwendig sind (Kategorien, Tags). Kern des Audio-Pools ist die Verwaltung von Metadaten gemeinsam mit dem Inhalt selber – bei einer kommerziellen Produktion wie es jede TV-Sendung ist, sind die Inhalte nichts wert ohne die Metadaten. Das ist das Dilemma beim heutigen Airplay: Wird ein CC-Track gespielt, existiert keine adäquate Metadatenverwaltung für CC-Inhalte, die dies berücksichtigt.

Solange die C3S nicht existent ist, muss die komplette Versorgung der Metadaten durch UrheberIn/KünstlerIn bzw. in Zusammenarbeit mit de(m/r) LizenzkoordinatorIn erfolgen. Sämtliche Angaben im Pool, insbesondere die Klarnamen der UrheberInnen und die exakte CC-Lizenz müssen vollständig sein, denn momentan wird eine Vorlage der Playlist bei der GEMA unumgänglich sein. Die Generierung der Playlist ergibt sich aus dem Produktionsplan der betreffenden Sendung.

Eine wunderbare Vorlage hat hier Marco Trovatello geschaffen, angeregt gerade durch die Konzeptänderung der “SpaceNight”. Er hat den Grundstein zu einem Wiki gelegt unter dem Titel “GEMA-freie Musik für die SpaceNight”. Gleichzeitig wird durch die Zugriffslast deutlich, dass zumindest ein anderer Server, oder aber eine andere Lösung als ein Wiki benötigt werden könnte.

Mit C3S: Würde bei der Bewerbung von KünstlerInnen (oder UrheberInnen) ein Upload durch sie oder ihn erfolgen, dann nur kombiniert mit einer eineindeutigen TrackID, die gleichzeitig die Metadaten aus der C3S-Datenbank importieren kann. Damit wären auch lizenzrechtliche Voraussetzungen und abrechnungstechnische Fragen geklärt. Mit Bestätigung der TrackID an die C3S im Produktionsplan des Senders kann pro Track und Urheber abgerechnet werden – voll automatisiert.

Die Meldung der Verwendung bzw. Lizenzierung bei einer Verwertungsgesellschaft muss, ja darf nur an eine VG erfolgen (eine grundsätzliche Einigung der Verwertungsgesellschaften hierzu vorausgesetzt). Ist die Meldung bei der falschen VG eingegangen, muss die Korrektur zwischen den VGs erfolgen.

Technische Umsetzung Audio-Pool

Für welche technische Basis des Audio-Pools entscheidet man sich bei diesem speziellen Projekt? Ein proprietärer Pool für nur ein Sendeformat macht wenig Sinn – es sei denn, die Architektur soll später anderweitig verwendet werden.

Einfach zu realisieren aus Sicht der Community sind Lösungen über eine Reihe diverser Anbieter, die jedoch alle vom Ansatz her komplett verschieden – und vor allem kommerziell sind. Die Kommerzialität kann wichtig sein, um zunächst ggf. mit einem fertigen Angebot zu starten, später jedoch auf ein eigenes Angebot umzusteigen. Ausschlaggebend für eine Entscheidung sind Akzeptanz durch die Community, der passende Anbieter-Fokus und vor allem – die IT-Architektur des Bayrischen Rundfunks. Dazu mehr unter “Sendeablauf”.

Die Frage ist: Macht ein mehr oder minder Community-eigener “SpaceNight”-Pool Sinn, aus dem die sendungsrelevanten Tracks an den BR übergeben werden? Eine halbautomatisierte Übergabe (kein echtes API) kann bis zum Produktionsstart im September 2013 möglich sein. Muss dann nach der Prelistening-Version ein erneuter Upload mit hoher Bitrate, Lossless bzw. als FLAC erfolgen? Um Verzögerungen zu vermeiden, ist es zweckdienlich, bereits für den Pool mit hoher Auflösung zu arbeiten und ggf. für die Prelistening-Funktion herunterzurechnen.

Mit C3S: Wie bereits angesprochen, ist der Pool nicht Teil der C3S. Betrachtet man den oder die Betreiber des Pools als funktionale Partner der C3S oder einfach als Marktteilnehmer, erkennt aber die Verbesserung, die sich durch ein API (Application Programming Interface) gerade für CC-KünstlerInnen ergibt, die derzeit nicht am Markt beteiligt sind. Während der Pool an den Arbeitsablauf des Bayrischen Rundfunks gekoppelt sein muss, bietet das API der C3S sowohl Optionen zur automatisierten Abrechnung mit dem Lizenznehmer (Bayrischer Rundfunk) als auch mit dem Pool. Denn die C3S bietet den Zugriff auf die lizenzrechtlich notwendigen Informationen der Urheber und des Repertoires. Individualverträge mit dem Lizenznehmer sind nicht notwendig – die C3S übernimmt die individuellen Lizenzierungsvorgaben ihrer Mitglieder und vergibt auf dieser Basis Lizenzen.

Sendeablauf/Produktion

Jeder Sender verfügt im Rahmen seines Media Asset Management (MAM) Backbones auch über ein Audio-Archiv. Dies ist über das MAM stark integriert mit sämtlichen Komponenten wie Dokumentation, Schnitt, Redaktion, Ausspielung und Produktionsmanagement – und letzteres mit Lizenzierung & Abrechnung.

Der oder die LizenzierungskoordinatorIn übergibt letztlich nur die Liste der Metadaten der für die Sendung ausgewählten Tracks an den Bayrischen Rundfunk; genauer gesagt, an die Produktionsplanung. Auf Basis der einheitlichen Verträge, die vor Sendeproduktion zwischen KünstlerIn und LizenznehmerIn abgeschlossen werden müssen, berechnen sich die Kosten, die für die Lizenzierung in den Produktionsplan einfließen. Im Rahmen des Projekts sollten Standards für die Lizenzkosten festgelegt werden.

Mit C3S: Über das API zwischen Produktionsplanung und dem C3S-Abrechnungsmodul wird per eineindeutiger TrackID abgeglichen, welcher Track eingesetzt wird. Auf Basis des dann vorhandenen Tarifs kann auch für CC-Tracks eine saubere Abrechnung erfolgen.

Fazit

So weit der eigentliche Produktionsablauf für den möglichen Arbeitsblauf der Sendeproduktion. Wenn man das Ganze ein wenig weiter denkt, ergeben sich daraus schöne Ansätze für eine weitere Verbreitung und die Förderung der Netaudio-Szene, sowie von Creative-Content-lizenzierten Inhalten – und gemeinschaftlichen Produktionsansätzen der Free Culture.

Gerade durch die starke Motivation und hohe Interaktion innerhalb der Netaudio-Szene, ist ein begrenztes Projekt wie die Vertonung der “SpaceNight” mit Creative-Commons-Musik möglich. Für die C3S wäre das Mitwirken und Lernen am Fallbeispiel in der Praxis wichtig. Aufgrund der Tatsache, dass die C3S (noch) nicht als Verwertungsgesellschaft zugelassen ist, sind ihr weitere Schritte nicht möglich. Die Studie und Unterstützung des Projekts kann jedoch durch den OpenMusicContest.org e.V. als Trägerverein der C3S erfolgen, oder alternativ durch einzelne Personen, die als Freelancer Teil des Projekts sind.


This text has been published under a Creative Commons BY-NC-SA 3.0 Unported licence. If you would like to make use of the text or parts of it in a way that goes beyond the scope please ask me.