[English translation of part 3 is coming soon. Due to organisational tasks at all2gethernow, it will take an additional one or two days to translate. Since the text is available in German already, I just posted it in advance for all German readers.]
Teil 1&2 findet Ihr hier:
“Die GEMA-Vermutung als Markteintrittsbarriere (Teil 1/3)”
“Die GEMA-Vermutung als Markteintrittsbarriere (Teil 2/3)”
Glaube ist gut, Wissen ist besser.
Gleichgültig, wie das Urteil eines (notwendigen) Sachverständigen zum Thema aussieht, der Beleg für die Verfügbarkeit einer hinreichenden Größe frei lizensierten Materials muss vor Gericht erbracht werden. Denn die GEMA-Vermutung ist gängige Rechtsprechung und wird erst vor dem BGH endgültig widerlegt werden können. Aber die Schwierigkeit liegt in der Nachprüfbarkeit. Der GEMA liegen neben ihren stets aktuellen Geschäftszahlen natürlich auch die Zahlen der zu verwertenden Titel vor - wo aber sind die belegbaren Zahlen frei lizenzierter Stücke?
Aufmerksamkeit.
Darüber hinaus hat die GEMA Pressesprecher und Lobbyisten. Nicht die Künstler, die ihre Werke GEMA-frei anbieten. Für die Verbraucher existieren letztere Künstler nicht. Selbst wenn international renommierte Künstler wie Trent Reznor oder die Smashing Pumpkins Titel unter Creative Commons veröffentlichen - die Masse des Publikums nimmt es nicht wahr. Es erscheint unwichtig. Die meiste Beachtung für diese Aktionen, Marketingstrategien und teilweise auch Geschäftsmodelle wird den Künstlern durch das Web zuteil.
Zwar hat die Organisation der Creative Commons nationale Vertretungen und Projektleiter. Meines Wissens nach - bitte korrigieren - nicht vertreten sind die Urheber, die ihre Werke unter Creative Commons lizenzieren. Dies ist nicht gerade positiv in einer Zeit, die von der Aufmerksamkeit lebt und die Wertigkeit ihrer Produkte und Dienstleistungen am Grad der ihnen gewidmeten Aufmerksamkeit misst.
Wichtiger Nebeneffekt der fehlenden Zusammenarbeit: Es lassen sich nicht die Zahlen solcher Songs aufstellen, die unter einer Creative-Commons-Lizenz, oder noch umfassender, generell unabhängig von einer Verwertungsgesellschaft lizenziert wurden - oder sich innerhalb der Public Domain befinden.
Get on your boots now.
Was ist daher der nächste Schritt, um die GEMA-Vermutung zu widerlegen, und damit all denen eine bessere Grundlage zur Steigerung ihrer Einnahmen zu geben, die Werke unter Creative Commons veröffentlichen?
Im Angesicht all der Vereinigungen in der deutschen Musikindustrie, die pilzgleich in die Höhe schießen (
Landesverband Hessen des VUT,
ADAM (Allianz Deutscher Autorenverbände der Musik)) mag mein Vorschlag eines ähnlichen Zusammenschlusses mitläuferisch erscheinen. Aber mehr noch als die oben genannten, werden Urheber, Anbieter, Produzenten etc. frei lizenzierter Werke ganz und gar nicht vertreten. Doch es muss (zunächst) keine Vertretung in Form eines weiteren Verbands oder Vereins sein.
Ein zumindest lockerer Zusammenschluss ist notwendig. Eine Präsenz, die klar belegen kann: Dies ist die Anzahl registrierter Urheber und Anbieter frei lizenzierter Inhalte. Die registrierten Teilnehmer haben bislang x verschiedene Titel frei lizenziert. Schön wäre hier ein Zähler wie beim
Bundesverband Musikindustrie e.V., der die angeblich illegalen Downloads zählt. Obwohl, es sollte ein echter
Zähler sein, keine automatisierte Schleife mit zeitlich vorgegebenen Steps in vordefinierter Höhe wie im erwähnten Fall. ADAM, der Autorenverein hat dies bei seiner Vorstellung zur Gründung während der c/o pop vorgeführt: Die Keynote zu ihrer Diskussion und die Einführung, weshalb dieser Verband notwendig ist, wurde von einem Statistiker übernommen: Michael Söndermann (Verwaltungsrat UNESCO Institut für Statistik, Büro für Kulturwirtschaftsforschung, Köln).
Eine Abschottung gegenüber der Außenwelt darf nicht sein. Wir müssen offen sein für Mitglieder aller Verwertungsgesellschaften. Für alle, die sich kundig machen wollen, die evtl. kündigen möchten - oder bereits gekündigt haben, aber erst (im Falle der GEMA) in drei Jahren “frei” sind. Alles andere ist intolerant und nicht zweckdienlich.
Präsenz.
Es geht in erster Linie darum, dass sich Anbieter von frei lizensiertem Audiomaterial kurzschließen können, gemeinsam in der Öffentlichkeit agieren und sich in einem weiteren Ansatz dann organisieren können. Nicht, um gemeinsam Material anzubieten. Der Zweck liegt im Hinweis auf das vorhandene Angebot. Ob Plattformen wie
Jamendo S.A.,
CCMixter und
starfrosch.ch, oder Netlabels, Angebote von Studios, von professionellen und semi-professionellen Musiker, aber auch von Hobby-Musikern – es ist von erheblicher Bedeutung, die Masse sichtbar zu machen.
Diese Präsenz ist unser Promo. Wie jedes Promo, muss es unter die Leute gebracht werden, dann kann man die GEMA-Vermutung widerlegen und den Grundstein für ein verbessertes Einkommen legen.
Land in Sicht
Letztendlich ist die Widerlegung der GEMA-Vermutung nur ein erster Schritt. Aber immerhin einer, der nicht die Änderung der Satzung der GEMA erfordert. Das wäre ungleich schwerer zu bewerkstelligen.
Dennoch möchten die potenziellen Kunden nicht mit vielen einzelnen Urhebern, Musikern und Anbietern verhandeln oder gar abrechnen. Zu viel Aufwand, zu teuer, zu unübersichtlich und - noch gibt es keine Einbindung in die Arbeitsabläufe, die von Abrechnungs- und Digital Asset Management Systemen zur Verwaltung ihres Content eingesetzt werden.
Lässt sich ein Alter Ego zur GEMA sinnvoll ins Leben rufen, eine Verwertungsgesellschaft für frei lizenzierte Werke? Kann das funktionieren? Das würde neben den Lizenznehmern einer großen Anzahl von Urhebern die Magenschmerzen nehmen. Insbesondere denjenigen, die mehr als nur ein paar Songs pro Jahr zu verwerten haben.
Oder ist die GEMA unter den veränderten Umständen bereit, gegen Entgelt eine Abrechnung auch freier Lizenzen durchzuführen - ähnlich einem Vertrag mit einer Schwestergesellschaft? Nicht zu vergessen: Andere Verwertungsgesellschaften experimentieren bereits mit der Erlaubnis für Mitglieder, Teile ihrer Werke frei zu lizenzieren (Niederlande); manche gestatten es ohnehin (USA).
Erst wenn diese Hürde genommen ist, ist der Weg frei für eine echte Teilnahme der Creative Commons Lizenzen am kommerziellen Markt.
The day after...
GEMA-Mitglieder mögen eventuell ihr sicheres Nest in Gefahr sehen. Angenommen, es kann kein Reporting an die GEMA mehr gefordert werden: Wie kann die GEMA sicher sein, dass alle Aufführungen etc. berichtet werden? Nun ja, im Prinzip gilt das Gleiche wie heute: Überhaupt nicht. Genau aus diesem Grund wurde der auf einer statistischen Hochrechnung (PRO-Verfahren) beruhende Verteilungsschlüssel konzipiert.
Epilog
Im Falle eines zu gründenden Zusammenschlusses von Urhebern und Anbietern frei lizenzierter Werke muss man sich im Klaren sein, dass das Ziel der Widerlegung der GEMA-Vermutung nur über die Rechtsprechung mögllich ist. Eine einzelne Person kann kaum erfolgreich sein. Es bedarf der Unterstützung durch einen wie auch immer gearteten Verband in einem Einzelfall vor Gericht. Dort muss die Aussage eines Sachverständigen letztendlich bis vor den BGH getragen werden.
Übrigens... bei einem nachzuweisenden Verhältnis von 98:2 würde es sich um nicht einmal 150.000 Stücke handeln, die nachzuweisen wären. - Wer ruft bei Jamendo an, um sich die 200.000 schriftlich und notariell bestätigen zu lassen?
Hier gibts mehr:
"Die GEMA-Vermutung als Markteintrittsbarriere (Teil 1/3)
"Die GEMA-Vermutung als Markteintrittsbarriere (Teil 2/3)